< ZURÜCK ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (GROSSHANDEL) 1. VERKAUFSBEDINGUNGEN (a) Diese Verkaufsbedingungen gelten für den Verkauf der Waren durch den Verkäufer an den Käufer und ersetzen und haben Vorrang vor allen Bedingungen, die in der Bestellung oder in der Korrespondenz oder in einer anderen Mitteilung oder in einem stillschweigenden Handel oder Brauch enthalten sind oder auf die verwiesen wird. (b) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar, und keine Ergänzung oder Änderung dieser Bedingungen ist für den Verkäufer verbindlich, es sei denn, sie wurde schriftlich vereinbart. (c) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Zeit zu Zeit und ohne Vorankündigung geändert werden. 2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (a) Die Zahlung erfolgt zu 30% in bar 30 Tage nach Unterzeichnung der Bestellung und zu 70% in bar gegen Proforma vor der Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. (b) Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern oder Abgaben sowie Frachtkosten. (c) Bei der Eintreibung von überfälligen Forderungen werden Gerichtskosten in Rechnung gestellt. (d) Gewinneinbußen werden für alle ausstehenden Bestellungen oder deren Saldo in Rechnung gestellt, wenn das Konto in Verzug ist und Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist. 3. LIEFERUNG (a) Der Kaufpreis ist nicht inklusive der Lieferkosten. Bestellungen werden, sofern nicht anders vereinbart, mit Frachtkosten belastet. (b) Der Verkäufer unternimmt zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Waren zu dem vom Käufer schriftlich angegebenen Liefertermin zu liefern, die Zeit ist jedoch nicht von entscheidender Bedeutung. Der Verkäufer ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach dem angegebenen Datum zu liefern. (c) Der Käufer hat alle erforderlichen Anweisungen, Dokumente, Lizenzen, Zustimmungen und Behörden, die im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren erforderlich sein können, rechtzeitig vor der Lieferung bereitzustellen. Der Käufer nimmt alle Waren zu dem Datum bzw. den Daten an, zu denen der Verkäufer liefern kann. (d) Nimmt der Käufer die Waren nicht ab oder weigert er sich, sie abzunehmen, wird der volle Kaufpreis sofort fällig. (e) Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch Streik, Aussperrung, Feuer, Betriebsstörungen oder andere unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden. (f) Der Verkäufer wird sich nach besten Kräften bemühen, die Waren zu den vereinbarten Terminen zu liefern. Der Verkäufer haftet nicht für Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung (weder direkt noch als Folge), für entgangenen Gewinn oder anderweitig. (g) Wenn unsere Produktionsstätten von den gesetzlichen SARS-CoV2-Sicherheitsstandards betroffen sind, verzögert sich die bestätigte Lieferzeit um 2-3 Wochen. 4. PRÜFUNG / STORNIERUNG (a) Der Käufer ist verpflichtet, die Waren sofort nach Erhalt zu zählen und zu prüfen und den Verkäufer und den Spediteur innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Waren schriftlich über etwaige Mängel an den Waren oder einen Irrtum bei der Anzahl der gelieferten Waren zu benachrichtigen, und es wird davon ausgegangen, dass die Waren nach den genannten fünf Tagen angenommen wurden, wenn keine Benachrichtigung erfolgt. (b) Die Bestellung kann nach dem Datum der Bestellung oder der Unterzeichnung der Bestellung nicht mehr geändert oder storniert werden, es sei denn, sie wurde vom Verkäufer schriftlich bestätigt. (c) Die Bestellung wird unter dem Vorbehalt angenommen, dass die Ware verfügbar ist. (d) Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Nettowertes der Bestellung erhoben. 5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG (a) Die Haftung des Verkäufers ist auf den in der Bestellung angegebenen Großhandelsverkaufspreis beschränkt. (b) Erweist sich die Ware aus irgendeinem Grund als mangelhaft, so erstreckt sich die Haftung des Verkäufers nur auf die Reparatur der mangelhaften Ware, je nachdem, was zum Zeitpunkt der Reklamation des Käufers möglich ist. Andernfalls wird dem Käufer der Großhandelswert der mangelhaften Ware gutgeschrieben. (c) Damit der Verkäufer dieser Haftung nachkommen kann, muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Gelegenheit zur Reparatur oder zum Ersatz der mangelhaften Waren geben. (d) Die alleinige Haftung des Verkäufers für Mängel an den gelieferten Waren oder für einen Mangel an den gelieferten Waren oder für Verluste oder Verletzungen oder Schäden, die direkt oder indirekt darauf zurückzuführen sind (mit Ausnahme von Todesfällen oder Personenschäden, die auf Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Bediensteten oder Vertreter zurückzuführen sind), ist auf einen Zeitraum von zwei Kalendermonaten ab dem Datum der Lieferung der Waren beschränkt und beschränkt sich auf (i) Nachbesserung durch Ersatzlieferung; oder (nach Wahl des Verkäufers) (ii) Behebung von Mängeln oder Fehlern, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch auftreten. Darüber hinaus muss der Verkäufer hinreichend davon überzeugt sein, dass derartige Mängel oder Fehler ausschließlich auf eine fehlerhafte Konstruktion der Waren, fehlerhaftes Material oder mangelhafte Verarbeitung zurückzuführen sind. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung durch intensive Sonneneinstrahlung, harte Falzknicke, Heften ohne Trennung und Drahtbügel durch den Käufer entstehen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn er nicht innerhalb von fünf Tagen nach dem angeblichen Fehler oder Mangel schriftlich benachrichtigt wird und auf Verlangen des Verkäufers die mangelhaften Kleidungsstücke oder Teile davon unverzüglich an den Verkäufer zurückgesandt werden - wobei der Käufer die Kosten für die Rücksendung trägt. (e) Werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers Reparaturen oder Änderungen an den Waren vorgenommen, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für die Waren, und es wird keine Vergütung für vorgenommene Reparaturen oder Änderungen gewährt. (f) Der Käufer ist nicht berechtigt, sich auf mündliche Erklärungen oder Zusicherungen des Verkäufers oder seiner Angestellten, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu verlassen, und der Käufer erkennt an, dass er sich nur auf die vom Verkäufer gelieferten schriftlichen Daten und Spezifikationen verlassen wird. (g) Mit Ausnahme der Bestimmungen in den Bedingungen 5(d) und 5(e) sind alle ausdrücklichen oder stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Zusicherungen, Garantien, Zusagen, Bedingungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Kleidungsstücke ausdrücklich ausgeschlossen. (h) Unbeschadet des Vorstehenden ist der Verkäufer unter keinen Umständen haftbar für (i) für indirekte Schäden oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn oder Haftung gegenüber Dritten), die der Käufer oder andere Personen erleiden; oder (ii) für Verluste oder Schäden, die den Kaufpreis der beanstandeten Waren übersteigen. 6. ANSPRÜCHE (a) Ansprüche können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung der Waren geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Monats ab dem Datum der Lieferung werden keine Rücksendungen mehr angenommen. Rücksendungen werden ohne vorherige Genehmigung nicht berücksichtigt. (b) Jegliche Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer in Bezug auf die Waren berechtigen den Käufer nicht, die Zahlung für einen Teil der vom Käufer beim Verkäufer gekauften Waren zurückzuhalten, noch ist der Käufer berechtigt, einen solchen Anspruch mit einer Forderung des Verkäufers auf den Preis zu verrechnen, noch ist er berechtigt, einen Aufschub der Vollstreckung eines Urteils über den Preis im Vertrauen auf einen solchen Anspruch zu fordern. 7. TITEL (a) Das Eigentum an den Waren geht erst dann vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung aller vom Käufer an den Verkäufer geschuldeten Beträge in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat. (b) Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren auf den Käufer gemäß den Bestimmungen von Unterklausel (a) oben, muss der Käufer entweder:- (i) die Waren sicher aufbewahren und eine angemessene Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung abschließen, die das Interesse des Verkäufers an einer solchen Versicherung vermerkt. (ii) als Vertreter des Verkäufers die Waren an einen Dritten zu einem Preis verkaufen, der nicht unter dem Kaufpreis liegt, und den gesamten Verkaufserlös treuhänderisch für den Verkäufer auf einem separaten Bankkonto einbehalten, wobei er unverzüglich die vom Verkäufer geforderten Angaben zu diesen Transaktionen macht und sicherstellt, dass die Gelder jederzeit als Gelder des Verkäufers ausgewiesen werden. (c) Für den Fall, dass der Käufer die Waren gemäß Absatz (b) (ii) an einen Dritten verkauft, gehen alle Rechte und Ansprüche, die der Käufer andernfalls gegenüber dem Dritten erwerben würde, auf den Verkäufer über. (d) Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren gemäß dieser Klausel auf den Käufer übergeht, ist der Verkäufer berechtigt, das Grundstück des Käufers während der normalen Arbeitszeiten zum Zwecke der Abholung der Waren zu betreten. (e) Der Verkäufer kann den Preis für die verkauften Waren einklagen, obwohl das Eigentum an ihnen noch nicht auf den Käufer übergegangen ist. 8. KÜNDIGUNG Wenn der Käufer einen Vergleich abschließt oder eine Konkurshandlung begeht oder sich mit seinen Gläubigern vergleicht oder wenn (bei einer Gesellschaft) ein Beschluss über die Auflösung des Käufers gefasst wird (andernfalls zum Zwecke der Verschmelzung oder Umstrukturierung) oder wenn ein Konkursverwalter über die Vermögenswerte oder Unternehmen des Käufers bestellt wird oder wenn Umstände eintreten, die das Gericht oder einen Gläubiger dazu berechtigen, einen Konkursverwalter zu bestellen oder einen Auflösungsbeschluss zu fassen, oder wenn der Käufer eine ähnliche oder analoge Handlung in Folge einer Schuld oder eines Verstoßes gegen diese Bedingungen oder einen anderen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vornimmt oder erleidet. Wenn der Käufer eine ähnliche oder analoge Maßnahme ergreift oder erleidet oder gegen diese Bedingungen oder einen anderen Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer verstößt, kann der Verkäufer unbeschadet anderer Rechte und Rechtsmittel den Vertrag über den Verkauf der Waren unverzüglich durch eine entsprechende Mitteilung kündigen. 9. HÖHERE GEWALT Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Lieferung der Waren oder eines Teils davon auszusetzen oder zu stornieren, wenn der Verkäufer aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, daran gehindert wird, die Waren zu beschaffen, zu liefern oder zu versenden. In diesem Fall haftet der Verkäufer nicht für direkte oder indirekte Verluste oder Schäden, die dem Käufer daraus entstehen, oder er schuldet dem Käufer eine Verletzung dieser Geschäftsbedingungen oder eines anderen Vertrages zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, und der Verkäufer kann unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Rechtsmittel den Vertrag über den Verkauf der Waren unverzüglich durch eine entsprechende Mitteilung kündigen. 01-03-2020